Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr in Höhe von 3% + gesetzl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Vermietungen beträgt die Vermittlungsgebühr 2 Monatsmieten zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden, auch keine mündlichen Informationen. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeit für den anderen Teil ist uns gestattet.
3. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes per Einschreiben innerhalb von 8 Tagen zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle einer Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluß. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist auf unser Angebot stets Bezug zu nehmen.
4. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluß des notariellen Kaufvertrages, auch wenn der Vertrag ohne uns direkt durch Dritte zustande gekommen ist. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem anderen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
5. Von einem Vertragsabschluß muß uns auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, des Vertragsschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
6. Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Provision.
7. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluß des vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Maklerprovision. Sofern ein von uns nachgewiesener Makler oder Pächter innerhalb von 2 Jahren nach Abschluß des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision, hierbei kann die bereits gezahlte Provision für die Vermietung in Anrechnung gebracht werden.
8. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
9. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden; die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
10. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzten, daß dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
11. Bezüglich aller Angaben im Exposé insbesondere in Bezug auf Meßgehalt, Größe und Ausstattung der Verkaufsobjekte übernehmen wir keine Gewähr, da wir Großteils auf Angaben der Verkäufer und Eigentümer angewiesen sind. Wir verpflichten uns jedoch, alle Daten nach bestem Wissen und Gewissen an Kaufinteressenten weiterzugeben.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freudenstadt.
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